Rechtsprechung
   VG Schwerin, 14.11.2016 - 3 A 1358/16 As SN   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,58934
VG Schwerin, 14.11.2016 - 3 A 1358/16 As SN (https://dejure.org/2016,58934)
VG Schwerin, Entscheidung vom 14.11.2016 - 3 A 1358/16 As SN (https://dejure.org/2016,58934)
VG Schwerin, Entscheidung vom 14. November 2016 - 3 A 1358/16 As SN (https://dejure.org/2016,58934)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,58934) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Köln, 23.06.2016 - 20 K 1599/16

    Nachweis einer asylrelevanten Verfolgung im Heimatland im Rahmen der Zuerkennung

    Auszug aus VG Schwerin, 14.11.2016 - 3 A 1358/16
    Teilweise wird über den Hintergrund dieser Maßnahme dahingehend gemutmaßt, dass der syrische Staat an den daraus erzielten Einnahmen zur Erhöhung des Staatshaushaltes interessiert sei (vgl. VG Köln, Urt. v. 23.06.2016 - Az.: 20 K 1599/16.A, Seite 6 des Urteilsabdrucks, zitiert nach Juris).

    Soweit Gerichte, nachdem die Beklagte von der flächendeckenden Zuerkennung des Flüchtlingsstatus für syrische Asylbewerber ohne Anhörung in der Zeit vom Herbst 2015 bis zum März 2016 wieder zu einer differenzierten Entscheidungspraxis aufgrund mündlicher Anhörung zurückgekehrt ist, weiterhin der Auffassung sind, dass unverfolgt ausgereisten syrischen Staatsbürgern allein aufgrund der illegalen oder sogar legalen Ausreise, eines länger währenden Aufenthalts in Europa sowie der Asylantragstellung der Flüchtlingsstatus zuzuerkennen sei, weil ihnen im Falle einer - unterstellten - Rückkehr staatliche Verfolgung im Sinne der §§ 3 ff. AsylG aufgrund einer bei ihnen vermuteten oppositionellen Haltung drohe (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 29.06.2016 - Az.: RN 11 K 16.30732 - VG Köln Urt. v. 23.06.2016 - Az.: 20 K 1599/16.A - VG Meiningen, Urt. v. 01.07.2016 - Az.: 1 K 20205/16 Me - VG Schleswig, Gerichtsbescheid v. 15.08.2016 - Az.: 12 A 149/16 - VG Würzburg, Urt. v. 02.09.2016 - Az.: W 2 K 16.30743 - VG Trier, Urt. v. 07.10.2016 - Az.: 1 K 5093/16.TR - VG Magdeburg, Urt. v. 12.10.2016 - Az.: 9 A 175/16 - VG Ansbach, Urt. v. 19.10.2016 - Az.: AN 9 K 16.30474 - VG München, Urt. v. 25.10.2016 - Az.: M 13 K 16.32208 - alle zit. nach Juris) , vermag das Gericht sich aus den o.g. Gründen dieser Auffassung nicht anzuschließen.

  • VG Ansbach, 19.10.2016 - AN 9 K 16.30474

    Zum Anspruch eines Syrers auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus VG Schwerin, 14.11.2016 - 3 A 1358/16
    Soweit Gerichte, nachdem die Beklagte von der flächendeckenden Zuerkennung des Flüchtlingsstatus für syrische Asylbewerber ohne Anhörung in der Zeit vom Herbst 2015 bis zum März 2016 wieder zu einer differenzierten Entscheidungspraxis aufgrund mündlicher Anhörung zurückgekehrt ist, weiterhin der Auffassung sind, dass unverfolgt ausgereisten syrischen Staatsbürgern allein aufgrund der illegalen oder sogar legalen Ausreise, eines länger währenden Aufenthalts in Europa sowie der Asylantragstellung der Flüchtlingsstatus zuzuerkennen sei, weil ihnen im Falle einer - unterstellten - Rückkehr staatliche Verfolgung im Sinne der §§ 3 ff. AsylG aufgrund einer bei ihnen vermuteten oppositionellen Haltung drohe (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 29.06.2016 - Az.: RN 11 K 16.30732 - VG Köln Urt. v. 23.06.2016 - Az.: 20 K 1599/16.A - VG Meiningen, Urt. v. 01.07.2016 - Az.: 1 K 20205/16 Me - VG Schleswig, Gerichtsbescheid v. 15.08.2016 - Az.: 12 A 149/16 - VG Würzburg, Urt. v. 02.09.2016 - Az.: W 2 K 16.30743 - VG Trier, Urt. v. 07.10.2016 - Az.: 1 K 5093/16.TR - VG Magdeburg, Urt. v. 12.10.2016 - Az.: 9 A 175/16 - VG Ansbach, Urt. v. 19.10.2016 - Az.: AN 9 K 16.30474 - VG München, Urt. v. 25.10.2016 - Az.: M 13 K 16.32208 - alle zit. nach Juris) , vermag das Gericht sich aus den o.g. Gründen dieser Auffassung nicht anzuschließen.

    Zwar geht auch dieses Gericht davon aus, dass das syrische Regime weiterhin mit unverhältnismäßiger, willkürlicher und rücksichtsloser Gewalt gegen Kritiker und Oppositionelle vorgeht, was sich insbesondere während des Bürgerkrieges an zahlreichen Fällen von willkürlichen Verhaftungen, Inhaftierungen ohne Gerichtsverfahren, "Verschwindenlassen", tätlichen Angriffen, Tötungen im Gewahrsam der Sicherheitskräfte und Mordanschlägen dokumentieren lässt (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 19.10.2016, a. a. O., Rn 22 m.w.N.).

  • VG Trier, 07.10.2016 - 1 K 5093/16

    Politische Verfolgung in Syrien - Zuerkennung des Flüchtlingsstatus auch ohne

    Auszug aus VG Schwerin, 14.11.2016 - 3 A 1358/16
    Soweit Gerichte, nachdem die Beklagte von der flächendeckenden Zuerkennung des Flüchtlingsstatus für syrische Asylbewerber ohne Anhörung in der Zeit vom Herbst 2015 bis zum März 2016 wieder zu einer differenzierten Entscheidungspraxis aufgrund mündlicher Anhörung zurückgekehrt ist, weiterhin der Auffassung sind, dass unverfolgt ausgereisten syrischen Staatsbürgern allein aufgrund der illegalen oder sogar legalen Ausreise, eines länger währenden Aufenthalts in Europa sowie der Asylantragstellung der Flüchtlingsstatus zuzuerkennen sei, weil ihnen im Falle einer - unterstellten - Rückkehr staatliche Verfolgung im Sinne der §§ 3 ff. AsylG aufgrund einer bei ihnen vermuteten oppositionellen Haltung drohe (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 29.06.2016 - Az.: RN 11 K 16.30732 - VG Köln Urt. v. 23.06.2016 - Az.: 20 K 1599/16.A - VG Meiningen, Urt. v. 01.07.2016 - Az.: 1 K 20205/16 Me - VG Schleswig, Gerichtsbescheid v. 15.08.2016 - Az.: 12 A 149/16 - VG Würzburg, Urt. v. 02.09.2016 - Az.: W 2 K 16.30743 - VG Trier, Urt. v. 07.10.2016 - Az.: 1 K 5093/16.TR - VG Magdeburg, Urt. v. 12.10.2016 - Az.: 9 A 175/16 - VG Ansbach, Urt. v. 19.10.2016 - Az.: AN 9 K 16.30474 - VG München, Urt. v. 25.10.2016 - Az.: M 13 K 16.32208 - alle zit. nach Juris) , vermag das Gericht sich aus den o.g. Gründen dieser Auffassung nicht anzuschließen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige

    Auszug aus VG Schwerin, 14.11.2016 - 3 A 1358/16
    Das Gericht geht nicht davon aus, dass allein bei illegaler - und erst recht nicht bei legaler - Ausreise, einem länger währenden Aufenthalt in Europa sowie einer Asylantragstellung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit staatliche Verfolgung im Sinne einer "Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit" (a.A. für den Fall einer illegalen Ausreise vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.07.2012 - Az.: 3 L 147/12, Rn. 25 ff., zit. nach Juris) droht.
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Schwerin, 14.11.2016 - 3 A 1358/16
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - Az.: 9 C 118.90, zit. nach Juris) hat dazu ausgeführt:.
  • EuGH, 30.05.2013 - C-528/11

    Halaf - Asyl - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der

    Auszug aus VG Schwerin, 14.11.2016 - 3 A 1358/16
    Auch wenn das Gericht rechtlich nicht an die Einschätzung des UNHCR gebunden ist, misst es seinen Einschätzungen aufgrund dessen Aufgabe und Sachkunde besondere Bedeutung zu (vgl. EuGH, Urt. v. 30.05.2013 - Az.: C-528/11 -, Rn. 44, zit. nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 14 A 1802/16

    Klärungsbedürftigkeit der politischen Verfolgung in Syrien bzgl. informatorischer

    Auszug aus VG Schwerin, 14.11.2016 - 3 A 1358/16
    Dies dient nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht als hinreichender Beleg dafür, dass jedem Rückkehrer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit allein aufgrund des Sachverhalts einer illegalen oder sogar legalen Ausreise, einem länger währenden Aufenthalt in Europa sowie gegebenenfalls einer Asylantragstellung bereits eine oppositionelle Haltung unterstellt wird (ebenso für den Fall einer legalen Ausreise VG Trier, Urt. v. 19.7.2016, - Az.: 1 K 1552/16.TR - ferner OVG NW, Beschl. v. 05.09.2016 - 14 A 1802/16.A -, zit. nach Juris).
  • VG Magdeburg, 12.10.2016 - 9 A 175/16

    Asylrecht: Flüchtlingseigenschaft wegen unmittelbar bevorstehender Mobilisierung

    Auszug aus VG Schwerin, 14.11.2016 - 3 A 1358/16
    Soweit Gerichte, nachdem die Beklagte von der flächendeckenden Zuerkennung des Flüchtlingsstatus für syrische Asylbewerber ohne Anhörung in der Zeit vom Herbst 2015 bis zum März 2016 wieder zu einer differenzierten Entscheidungspraxis aufgrund mündlicher Anhörung zurückgekehrt ist, weiterhin der Auffassung sind, dass unverfolgt ausgereisten syrischen Staatsbürgern allein aufgrund der illegalen oder sogar legalen Ausreise, eines länger währenden Aufenthalts in Europa sowie der Asylantragstellung der Flüchtlingsstatus zuzuerkennen sei, weil ihnen im Falle einer - unterstellten - Rückkehr staatliche Verfolgung im Sinne der §§ 3 ff. AsylG aufgrund einer bei ihnen vermuteten oppositionellen Haltung drohe (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 29.06.2016 - Az.: RN 11 K 16.30732 - VG Köln Urt. v. 23.06.2016 - Az.: 20 K 1599/16.A - VG Meiningen, Urt. v. 01.07.2016 - Az.: 1 K 20205/16 Me - VG Schleswig, Gerichtsbescheid v. 15.08.2016 - Az.: 12 A 149/16 - VG Würzburg, Urt. v. 02.09.2016 - Az.: W 2 K 16.30743 - VG Trier, Urt. v. 07.10.2016 - Az.: 1 K 5093/16.TR - VG Magdeburg, Urt. v. 12.10.2016 - Az.: 9 A 175/16 - VG Ansbach, Urt. v. 19.10.2016 - Az.: AN 9 K 16.30474 - VG München, Urt. v. 25.10.2016 - Az.: M 13 K 16.32208 - alle zit. nach Juris) , vermag das Gericht sich aus den o.g. Gründen dieser Auffassung nicht anzuschließen.
  • VG Meiningen, 01.07.2016 - 1 K 20205/16

    Syrien, Rückkehrgefährdung, Flüchtlingsanerkennung, Asylantrag, illegale

    Auszug aus VG Schwerin, 14.11.2016 - 3 A 1358/16
    Soweit Gerichte, nachdem die Beklagte von der flächendeckenden Zuerkennung des Flüchtlingsstatus für syrische Asylbewerber ohne Anhörung in der Zeit vom Herbst 2015 bis zum März 2016 wieder zu einer differenzierten Entscheidungspraxis aufgrund mündlicher Anhörung zurückgekehrt ist, weiterhin der Auffassung sind, dass unverfolgt ausgereisten syrischen Staatsbürgern allein aufgrund der illegalen oder sogar legalen Ausreise, eines länger währenden Aufenthalts in Europa sowie der Asylantragstellung der Flüchtlingsstatus zuzuerkennen sei, weil ihnen im Falle einer - unterstellten - Rückkehr staatliche Verfolgung im Sinne der §§ 3 ff. AsylG aufgrund einer bei ihnen vermuteten oppositionellen Haltung drohe (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 29.06.2016 - Az.: RN 11 K 16.30732 - VG Köln Urt. v. 23.06.2016 - Az.: 20 K 1599/16.A - VG Meiningen, Urt. v. 01.07.2016 - Az.: 1 K 20205/16 Me - VG Schleswig, Gerichtsbescheid v. 15.08.2016 - Az.: 12 A 149/16 - VG Würzburg, Urt. v. 02.09.2016 - Az.: W 2 K 16.30743 - VG Trier, Urt. v. 07.10.2016 - Az.: 1 K 5093/16.TR - VG Magdeburg, Urt. v. 12.10.2016 - Az.: 9 A 175/16 - VG Ansbach, Urt. v. 19.10.2016 - Az.: AN 9 K 16.30474 - VG München, Urt. v. 25.10.2016 - Az.: M 13 K 16.32208 - alle zit. nach Juris) , vermag das Gericht sich aus den o.g. Gründen dieser Auffassung nicht anzuschließen.
  • VG Schleswig, 15.08.2016 - 12 A 149/16

    Immer mehr Gerichte sprechen Syrern umfänglichen Schutz zu

    Auszug aus VG Schwerin, 14.11.2016 - 3 A 1358/16
    Soweit Gerichte, nachdem die Beklagte von der flächendeckenden Zuerkennung des Flüchtlingsstatus für syrische Asylbewerber ohne Anhörung in der Zeit vom Herbst 2015 bis zum März 2016 wieder zu einer differenzierten Entscheidungspraxis aufgrund mündlicher Anhörung zurückgekehrt ist, weiterhin der Auffassung sind, dass unverfolgt ausgereisten syrischen Staatsbürgern allein aufgrund der illegalen oder sogar legalen Ausreise, eines länger währenden Aufenthalts in Europa sowie der Asylantragstellung der Flüchtlingsstatus zuzuerkennen sei, weil ihnen im Falle einer - unterstellten - Rückkehr staatliche Verfolgung im Sinne der §§ 3 ff. AsylG aufgrund einer bei ihnen vermuteten oppositionellen Haltung drohe (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 29.06.2016 - Az.: RN 11 K 16.30732 - VG Köln Urt. v. 23.06.2016 - Az.: 20 K 1599/16.A - VG Meiningen, Urt. v. 01.07.2016 - Az.: 1 K 20205/16 Me - VG Schleswig, Gerichtsbescheid v. 15.08.2016 - Az.: 12 A 149/16 - VG Würzburg, Urt. v. 02.09.2016 - Az.: W 2 K 16.30743 - VG Trier, Urt. v. 07.10.2016 - Az.: 1 K 5093/16.TR - VG Magdeburg, Urt. v. 12.10.2016 - Az.: 9 A 175/16 - VG Ansbach, Urt. v. 19.10.2016 - Az.: AN 9 K 16.30474 - VG München, Urt. v. 25.10.2016 - Az.: M 13 K 16.32208 - alle zit. nach Juris) , vermag das Gericht sich aus den o.g. Gründen dieser Auffassung nicht anzuschließen.
  • VG München, 25.10.2016 - M 13 K 16.32208

    Verpflichtung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • VG Würzburg, 02.09.2016 - W 2 K 16.30743

    Flüchtlingseigenschaft eines Syrers ohne Vorverfolgung

  • VG Trier, 19.07.2016 - 1 K 1552/16
  • VG Schwerin, 14.01.2019 - 3 A 2151/18

    Unverzügliche Stellung eines Familienasylantrags

    Das Gericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass syrischen Staatsangehörigen im Falle der Rückkehr nach Syrien nicht bereits allein wegen der illegalen - und erst recht nicht der legalen - Ausreise, der Asylantragstellung sowie eines längeren Auslandsaufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit staatliche Verfolgung droht, weil bereits diese Handlungen vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst würden und jeder Asylantragsteller bei einer Rückkehr nach Syrien in Anknüpfung an seine jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätte (vgl. nur VG B-Stadt, Urteile vom 14. November 2016 - 3 A 1358/16 As SN -, juris Rn. 21 ff., und 21. April 2017 - 16 A 1543/16 As SN -, juris Rn. 38 ff.).
  • VG Schwerin, 08.12.2020 - 5 A 1444/19

    Syrien: Klage abgewiesen. Kein Anspruch auf die Zuerkennung der

    Das Gericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass syrischen Staatsangehö rigen im Falle der Rückkehr nach Syrien nicht bereits allein wegen der illegalen Ausreise, der Asylantragstellung sowie eines längeren Auslandsaufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit staatliche Verfolgung droht, weil bereits diese Handlungen vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufge fasst würden und jeder Asylantragsteller bei einer Rückkehr nach Syrien in Anknüpfung an seine jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätte (vgl. nur VG Schwerin, Urteile vom 14. November 2016 - 3 A 1358/16 As SN - , juris Rn. 21 ff., und 2 1 . April 2017 - 16 A 1543/16 As SN - , juris Rn. 38 ff.).
  • VG Schwerin, 15.10.2019 - 5 A 1954/18

    Erfolglose Klage auf Flüchtlingsschutz (Syrien)

    Das Gericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass syrischen Staatsangehörigen im Falle der Rückkehr nach Syrien nicht bereits allein wegen der illegalen - und erst recht nicht der legalen - Ausreise, der Asylantragstellung sowie eines längeren Auslandsaufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit staatliche Verfolgung droht, weil bereits diese Handlungen vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst würden und jeder Asylantragsteller bei einer Rückkehr nach Syrien in Anknüpfung an seine jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätte (vgl. nur VG C-Stadt, Urteile vom 14. November 2016 - 3 A 1358/16 As SN -, juris Rn. 21 ff., und 21. April 2017 - 16 A 1543/16 As SN -, juris Rn. 38 ff.).
  • VG Schwerin, 30.10.2018 - 3 A 2385/17

    Erfolglose Klage auf Flüchtlingsschutz (Syrien)

    Das Gericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass syrischen Staatsangehörigen im Falle der Rückkehr nach Syrien nicht bereits allein wegen der illegalen - und erst recht nicht der legalen - Ausreise, der Asylantragstellung sowie eines längeren Auslandsaufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit staatliche Verfolgung droht, weil bereits diese Handlungen vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst würden und jeder Asylantragsteller bei einer Rückkehr nach Syrien in Anknüpfung an seine jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätte (vgl. nur VG Schwerin, Urteile vom 14. November 2016 - 3 A 1358/16 As SN -, juris Rn. 21 ff., und 21. April 2017 - 16 A 1543/16 As SN -, juris Rn. 38 ff.).
  • VG Schwerin, 30.10.2018 - 3 A 1334/17

    Erfolglose Klage auf Flüchtlingsschutz (Syrien)

    Das Gericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass syrischen Staatsangehörigen im Falle der Rückkehr nach Syrien nicht bereits allein wegen der illegalen - und erst recht nicht der legalen - Ausreise, der Asylantragstellung sowie eines längeren Auslandsaufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit staatliche Verfolgung droht, weil bereits diese Handlungen vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst würden und jeder Asylantragsteller bei einer Rückkehr nach Syrien in Anknüpfung an seine jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätte (vgl. nur VG Schwerin, Urteile vom 14. November 2016 - 3 A 1358/16 As SN -, juris Rn. 21 ff., und 21. April 2017 - 16 A 1543/16 As SN -, juris Rn. 38 ff.).
  • VG Schwerin, 14.06.2018 - 3 A 2112/16

    Asylgewährung Syrien; Unerweislichkeit der Tatsachenlage, Wehrdienstentziehung;

    Die Kammer geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass syrischen Staatsangehörigen im Falle der Rückkehr nach Syrien nicht bereits allein wegen der illegalen - und erst recht nicht der legalen - Ausreise, der Asylantragstellung sowie eines längeren Auslandsaufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit staatliche Verfolgung droht, weil bereits diese Handlungen vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst würden und jeder Asylantragsteller bei einer Rückkehr nach Syrien in Anknüpfung an seine jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätte (vgl. nur VG A-Stadt, Urteile vom 14. November 2016 - 3 A 1358/16 As SN -, juris Rn. 21 ff., und 21. April 2017 - 16 A 1543/16 As SN -, juris Rn. 38 ff.).
  • VG Schwerin, 30.10.2018 - 3 A 3364/17

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Syrien)

    Das Gericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass syrischen Staatsangehörigen im Falle der Rückkehr nach Syrien nicht bereits allein wegen der illegalen - und erst recht nicht der legalen - Ausreise, der Asylantragstellung sowie eines längeren Auslandsaufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit staatliche Verfolgung droht, weil bereits diese Handlungen vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst würden und jeder Asylantragsteller bei einer Rückkehr nach Syrien in Anknüpfung an seine jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätte (vgl. nur VG Schwerin, Urteile vom 14. November 2016 - 3 A 1358/16 As SN -, juris Rn. 21 ff., und 21. April 2017 - 16 A 1543/16 As SN -, juris Rn. 38 ff.).
  • VG Schwerin, 09.11.2017 - 3 A 871/17

    Asylrecht: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; schwierige

    Das Gericht selbst hat in mehreren Grundsatzentscheidungen geurteilt, dass Minderjährigen allein aufgrund ihrer legalen Ausreise, ihrem länger währenden Auslandsaufenthalt und ihrer Asylantragstellung nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG droht (VG Schwerin Urt. v. 21.11.2016 - 16 A 2817/16 As SN - Urt. v. 14.11.2016 - 3 A 1358/16 As SN -, veröffentlicht in Juris).
  • VG Schwerin, 27.11.2018 - 3 A 1124/17

    Anspruch auf Flüchtlingsschutz für Syrer wegen staatlicher Verfolgung

    Das Gericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass syrischen Staatsangehörigen im Falle der Rückkehr nach Syrien nicht bereits allein wegen der illegalen - und erst recht nicht der legalen - Ausreise, der Asylantragstellung sowie eines längeren Auslandsaufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit staatliche Verfolgung droht, weil bereits diese Handlungen vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst würden und jeder Asylantragsteller bei einer Rückkehr nach Syrien in Anknüpfung an seine jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätte (vgl. nur VG Schwerin, Urteile vom 14. November 2016 - 3 A 1358/16 As SN -, juris Rn. 21 ff., und 21. April 2017 - 16 A 1543/16 As SN -, juris Rn. 38 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht